KOSTENLOSE BERATUNG  0173-9435269

Herzlich Willkommen!
Ihr KFZ-Gutachter aus Neustadt –
Andreas Schall

Sie suchen einen freien Kfz-Sachverständigen bzw. Kfz-Gutachter in Neustadt an der Weinstraße und Umgebung? Dann sind Sie bei mir genau richtig!

OBJEKTIV. NEUTRAL. UNABHÄNGIG.

Ich garantiere Ihnen die strikte Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie die objektive, neutrale und unabhängige Erstellung der Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen sowie eine zügige Abarbeitung der Aufgabenstellung.

Das Sachverständigenbüro Andreas Schall bietet Ihnen eine große Bandbreite an Gutachten aller Art bis hin zur persönlichen Begleitung beim Autokauf.

QUALIFIZIERT. ZUVERLÄSSIG. KOMPETENT.

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“
– Henry Ford, Gründer der Automobilmarke Ford

Durch meine nach inter­nationalen Maßstäben an­erkannte Personen­zertifizierung nach DIN EN ISO/ IEC 17024 (Europ. Inst. FIB), unterliege ich, ganz nach diesem Motto, einer Pflicht der fortlaufenden Qualitätskontrolle, um immer auf dem neusten Stand der Wissenschaft und Technik zu sein.
Gepaart mit meiner beruflichen Vorbildung, die die Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker und die Weiterbildung zum staatlich geprüften Techniker im Bereich Kraftfahrzeugtechnik enthält, biete ich meinen Kunden und Behörden das perfekte Gesamtpaket für Ihr individuelles Anliegen.

Vom Autocrash zum Happy End
WAS TUN BEI EINEM UNFALL?

Damit Sie fair entschädigt werden, erstelle ich Ihnen ein professionelles Gutachten. Sie können sich von nun an getrost zurücklehnen. Ab sofort übernehme ich die volle Schadensabwicklung bis alles bezahlt und geregelt ist. Mit mir als Partner sind Sie garantiert auf der sicheren Seite!

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Aufgewühlt? Verständlich!

Hauptsache, Sie und Ihre Lieben sind wohlauf!

DER ABLAUF NACH EINEM UNFALL

1. Terminvereinbarung

Bequem per Telefon, E-Mail oder WhatsApp Ihren Wunschtermin vereinbaren.

2. Besichtigung

Bei einer gemeinsamen Besichtigung bei Ihnen vor Ort wird der Schaden aufgenommen und eine Lichtbilddokumentation erstellt.

3.Gutachten Kalkulieren

Schnellstmöglich erstelle ich Ihr Schadengutachten und versende es direkt an die Versicherung des Unfallverursachers.

4.Versicherung zahlt

Die gegnerische Versicherung übernimmt sämtliche Reparatur- und Aufwandskosten. Wahlweise steht Ihnen auch eine Auszahlung des Betrags zu. Sie haben die freie Wahl!

IHR GUTES RECHT

Nach Definition, darf der Unfallgeschädigte nach der Regulierung des Schadens NICHT schlechter gestellt sein, als vor dem Unfall. Genau dafür benötigen Sie ein Gutachten von einem freien und unabhängigen Kfz-Gutachter. Ich sorge dafür, dass Sie so entschädigt werden, wie es Ihnen zusteht.

HINWEIS!!
Sie haben das Recht der freien Wahl Ihres Sachverständigen. Ebenso gehört ein erfahrener Rechtsbeistand in Sachen Verkehrsrecht zum optimalen und reibungslosen Ablauf dazu. Auch hier haben Sie das Recht auf Erstattung durch die gegnerische Versicherung. Es entstehen für Sie keinerlei Kosten!

Wie ich ihnen zur Seite stehen kann

Das Gutachten bei einem Haftpflichtschaden

Bei einem nicht selbstverschuldeten Unfall spricht man von einem sogenannten Haftpflichtschaden.

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Dies bedeutet, dass der Unfallverursacher, gemäß § 249 BGB, den gesamten Schaden des Geschädigten, der durch dieses Ereignis entstanden ist, ersetzen muss.

Dieser Schaden besteht in der Regel aus Sach-, Personen- und/oder Vermögensschäden. Gemäß deutscher Gesetzgebung hat jeder Besitzer eines Kraftfahrzeuges, wenn er dieses Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zulassen will, die Verpflichtung eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Dies bedeutet, dass die Versicherung des Unfallgegners in die Regulierung des Schadens eintreten muss. Für Sie heißt das, dass alle anfallenden Kosten für die Schadenabwicklung von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.

SIE ZAHLEN KEINE SACHVERSTÄNDIGEN- ODER ANWALTSKOSTEN

Ein durch Ihr Sachverständigenbüro erstelltes Schadengutachten dient der Feststellung der Schadenart und der Schadenhöhe sowie weiterer Positionen, wie Wiederbeschaffungswert, Restwert, eventuelle Wertminderung, Reparaturdauer, den üblichen Tagessatz für die Nutzungsausfallentschädigung usw. und ist somit für Sie als Geschädigter kostenfrei.
Ein Schadengutachten das durch ein freies und nicht versicherungsgebundenes Sachverständigenbüro erstellt wurde, dient Ihnen damit als neutrale Basis für Ihre weiteren Entscheidungen und legt den Grundstein für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche beim Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung.

Ich übernehme die Abwicklung zwischen Gutachter, Rechtsanwalt und Versicherung für Sie.

Nach der Auftragserteilung und der unterschriebenen Abtretungserklärung leite ich das Gutachten direkt nach der Fertigstellung an die entsprechenden Adressen für eine reibungslose Abwicklung der Schadenregulierung weiter.

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GUTACHTEN BEI EINEM KASKOSCHADEN

Durch die Kaskoversicherung werden selbstverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug abgedeckt.

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Man unterscheidet zwischen der Teilkaskoversicherung und der Vollkaskoversicherung.

Bei der Teilkaskoversicherung übernimmt Ihre Versicherung die Instandsetzung für Brandschäden, Explosionsschäden, Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung, Entwendung des Fahrzeuges oder versicherter Fahrzeugteile sowie damit im Zusammenhang stehende Vandalismusschäden, Glasbruchschäden und letztlich den Wildschäden.

Die Vollkaskoversicherung deckt über die oben genannten Ereignisse hinausgehend den eigenen Verkehrsunfallschaden sowie Schäden, die durch mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen verursacht werden, ab. Im Kaskoschadensfall ist Ihre Voll- bzw. Teilkaskoversicherung nicht verpflichtet, die Kosten für einen von Ihnen beauftragten unabhängigen Kfz-Gutachter zu tragen. Die Übernahme der Kosten für ein Kfz-Gutachten ist im Kasko-Schadensfall mit der Versicherung abzustimmen. Die Rechte und Pflichten beziehen sich hier, anders als im Haftpflichtbereich, auf den abgeschlossenen Versicherungsvertrag.

Je nach Höhe des Schadens, wird dieser durch einen Sachverständigen der Versicherung begutachtet. Der Sachverständige vertritt jedoch primär die Interessen der Versicherung. Daraus ergibt sich nicht selten ein Nachteil für den Versicherten.

Damit Ihre Interessen jedoch in vollem Umfang berücksichtigt werden können, ist es ratsam, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen hinzuzuziehen. Im Kaskoschadensfall biete ich Ihnen die Möglichkeit, ein Schadengutachten zum günstigen Pauschalpreis zu erstellen.

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DAS WERTGUTACHTEN

Sie möchten Ihr Fahrzeug verkaufen oder einfach nur den momentanen Zeitwert dokumentieren?

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Sie besitzen einen Exoten oder haben ihr Fahrzeug durch individuelle Umbauten (Tuning) zum Unikat gemacht?
Oder Sie benötigen ein Wertgutachten für Ihren Oldtimer zur Einstufung bei Ihrer Versicherung?

Als classic-analytics Bewertungspartner biete ich Ihnen dazu ein passendes Wertgutachten an. Dieses gibt Aussage über den derzeitigen Wert Ihres Fahrzeuges unter Berücksichtigung folgender Kriterien:

• Laufleistung
• Fahrzeugalter
• Ausstattung
• Sonderzubehör
• Vorschäden
• Allgemeiner Zustand
• Erhaltungszustand
• Anzahl der Vorbesitzer

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DIE LEASINGBEWERTUNG

Wenn Ihr Leasingvertrag bald ausläuft und die Rückgabe Ihres Kraftfahrzeuges bevorsteht, sollten wir mal ein Auge darauf werfen. 

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Die Kratzer und Beulen, die während des Nutzungszeitraumes entstanden sind, werden Ihnen als Minderwert in Rechnung gestellt. Damit Sie wissen, was auf Sie zukommt, sollten Sie sich mit mir in Verbindung setzen.

Bei der Fahrzeugrückgabe kann es schon mal vorkommen, dass Gebrauchsspuren, die durch die Nutzung Ihres Fahrzeuges unvermeidbar sind, als Schäden bewertet werden und auf der Rechnung als deklarierter Minderwert wiederzufinden sind. Für die Abgrenzung dieser Fälle gibt es sog. Richtlinienkataloge, in denen deklariert wird, was eine Gebrauchsspur und was ein Schaden ist. Ich helfe Ihnen bei der Fahrzeugbewertung und unterscheide zwischen altersbedingten Abnutzungserscheinungen und entstandenen Schäden. Wohlgemerkt müssen Sie für Gebrauchsspuren nicht aufkommen.

Das Leasinggutachten vom Kfz-Sachverständigen Andreas Schall dient Ihnen als Beweissicherung über den Zustand Ihres Leasingfahrzeuges zum Zeitpunkt der Rückgabe.

Vereinbaren Sie hierfür rechtzeitig, vor der Fahrzeugrückgabe, einen Termin, damit Sie Zeit für eventuelle Maßnahmen haben. 

Ich dokumentiere hierbei folgende Fakten:

  • Allgemeine Fahrzeugdaten (wie Ausführung, Erstzulassung, Laufleistung)
  • Serien- und Sonderausstattung
  • Werterhöhende Faktoren 
  • Notwendige Reparaturen (wie Beschädigungen, Verschleiß von sicherheitsrelevanten und sonstigen Teilen, fehlende Inspektionen)
  • Fehlende Teile (wie aus- oder abgebautes Serienzubehör, unvollständiges Bordwerkzeug)
  • Wertminderung aus Vorschäden (reparierte Unfallschäden)

Für das Leasingrücknahme-Gutachten prüft Ihr Kfz-Sachverständiger Andreas Schall das gesamte Fahrzeug auf seinen altersgerechten Zustand. Die Kontrolle der Karosserie auf wertmindernde Beschädigungen gehört genauso dazu wie die Prüfung des technischen Zustands oder des Innenraums auf Verschmutzungen und Schäden.

Alle Mängel dokumentiere ich schriftlich mit einer Lichtbilddokumentation und führe für das Leasingrücknahme-Gutachten eine korrekte Berechnung durch. Dafür nutze ich speziell dafür entwickelte und anerkannte Kalkulationsprogramme.

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GEBRAUCHTWAGENCHECK:
KFZ-WERTSCHÄTZUNG FÜR SICHERHEIT BEIM AUTOKAUF

Gerne übernehme ich für Sie einen ausführlichen Gebrauchtwagencheck und sorge so für mehr Sicherheit beim Gebrauchtwagenkauf. 

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Diese besondere Art von Kfz-Gutachten legt Mängel offen, die sich andernfalls erst nach dem Kauf gezeigt hätten und Sie viel Geld hätte kosten können. Als sachkundiger Kfz-Gutachter checke ich Ihr Auto in den Bereichen Karosserie, Bremsanlage, Motorraum, Rädern, Unterboden sowie Innenraum. Außerdem prüfe ich das Fahrzeug auf Unfallschäden, die eventuell nicht auf den ersten Blick erkennbar sind.

Selbstverständlich erläutere ich Ihnen im gemeinsamen Gespräch die einzelnen Punkte meiner Funktions-, Wirkungs- und Sichtprüfung. Auf diese Weise haben Sie die Möglichkeit, meine Ergebnisse selbst einzuschätzen und als Entscheidungshilfe beim Gebrauchtwagenkauf zu nutzen.

Mit meinem professionellen Gebrauchtwagencheck entgehen Sie beim Kauf eines älteren Autos unliebsamen Überraschungen. Die Überprüfung eines Gebrauchten – festgehalten in einem ausführlichen Gutachten – legt all jene Mängel offen, die sonst erst nach dem Erwerb des Gebrauchtwagens in Erscheinung treten und Sie bares Geld kosten.
Das Kfz-Sachverständigenbüro Andreas Schall ist Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es um den Check mindestens 12 Jahre alter Pkws aus zweiter Hand geht.

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REPARATUR-BESTÄTIGUNG

Eine Reparatur-Bestätigung dient dem Nachweis über die Durchführung einer Reparatur für die Versicherung des Schädigers. Das Kfz-Sachverständigenbüro Andreas Schall fertigt Ihnen diese Bestätigung gerne an, damit Sie Ihre Ansprüche bei dem jeweiligen Versicherer problemlos geltend machen können.

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Im Falle einer Reparatur Ihres Fahrzeugs nach einem unverschuldeten Unfall sollten Sie unbedingt einen Reparaturnachweis in Auftrag geben. Denn ohne den entsprechenden Nachweis bleiben die realen Reparaturkosten in der Regel außen vor und die Versicherung rechnet auf Basis des Wiederbeschaffungsaufwands ab. Dies kann für Sie als Geschädigter zu einer finanziellen Benachteiligung führen. Günstiger ist es, wenn Ihre Versicherung den Schaden nach Wiederbeschaffungswert, also unter Annahme eines unechten Totalschadens, abrechnet. Eine Reparaturbestätigung ist also ein absolutes Muss im Schadenfall.

Mit einer professionellen Reparatur-Bestätigung weisen Sie nach, dass an Ihrem Fahrzeug eine Reparatur durchgeführt worden ist. Das Dokument wird in der Regel benötigt, wenn ein Schaden fiktiv abgewickelt wird, doch auch zur Kontrolle der Qualität kann ein solches Kfz-Gutachten mit Reparaturnachweis angefertigt werden. Ihr Kfz-Sachverständigenbüro Andreas Schall in Neustadt an der Weinstraße kümmert sich gewohnt kompetent um die Anfertigung der Bestätigung, die Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei Versicherungsunternehmen hilft.

WELCHE ANGABEN INTEGRIERT DER KFZ-GUTACHTER IN DEN REPARATURNACHWEIS?

Ein sachkundiger Kfz-Gutachter nimmt sowohl grundsätzliche Angaben als auch konkrete Informationen rund um die Qualität der Reparatur in dieses spezielle Kfz-Gutachten auf. Neben formalen Daten wie Name, Adresse und Besichtigungsdatum beinhaltet der Reparaturnachweis die Daten des Fahrzeugs sowie die Dauer der Reparatur, was durch eine Lichtbilddokumentation und weitere Bemerkungen ergänzt wird. Zudem gebe ich an, in welchem Umfang das Fahrzeug repariert wurde. Von Teilreparatur bis fachgerecht instandgesetzt: Alles ist möglich!

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Wie ich ihnen zur Seite stehen kann

Gutachten bei einem
Haftpflichtschaden

Bei einem nicht selbstverschuldeten Unfall spricht man
von einem sogenannten Haftpflichtschaden.

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Gutachten bei einem
Kaskoschaden

Durch die Kaskoversicherung werden selbstverschuldete
Schäden am eigenen Fahrzeug abgedeckt.

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Wertgutachten

Sie möchten Ihr Fahrzeug verkaufen,
oder einfach nur den momentanen Zeitwert
dokumentieren?

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Leasingrückläufer-, Rücknahme-
oder Minderwertgutachten

Wenn Ihr Leasingvertrag bald ausläuft und die Rückgabe Ihres
Kraftfahrzeuges bevorsteht, sollten wir mal ein Auge darauf werfen.

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Gebrauchtwagen-Check

Gerne übernehme ich für Sie einen ausführlichen 
Gebrauchtwagencheck und sorge so für mehr
Sicherheit beim Gebrauchtwagenkauf.

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Reparatur-Bestätigung

Eine Reparatur-Bestätigung dient dem Nachweis über die Durchführung einer
Reparatur für die Schädiger Versicherung. Das Kfz-Sachverständigenbüro
Andreas Schall fertigt Ihnen diese Bestätigung gerne an, damit Sie Ihre Ansprüche
bei dem jeweiligen Versicherer problemlos geltend machen können.


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Wie ich denke
& WIE ICH HANDLE

Philosophie

  • neutral & unabhängig
  • zuverlässig
  • schnell
  • lösungsorientiert

ANspruch

  • fachliche Kompetenz
  • Marktnähe
  • Kundenzufriedenheit

Mehrwert

  • Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024
  • Kostenlose Beratung
  • Komplettservice für die Schadensabwicklung
  • Erstellung eines qualifizierten Gutachtens
  • Direkte Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung
  • Kostenloser Vor Ort Service in NW und Umgebung +100km
  • Kurzfristige Termine
  • Modernste Technologie

Wie ich denke
& WIE ICH HANDLE

Philosophie

  • neutral & unabhängig
  • zuverlässig
  • schnell
  • lösungsorientiert

ANspruch

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Mehrwert

  • Zertifiziert nach DIN EN ISO/ IEC 17024
  • Kostenlose Beratung
  • Komplettservice für die Schadensabwicklung
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  • Direkte Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung
  • Kostenloser Vor Ort Service in NW und Umgebung +100km
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Adresse

KFZ-SACHVERSTÄNDIGENBÜRO
ANDREAS SCHALL

Martha-Rumpf-Straße 7
67435 Neustadt a. d. Weinstraße

Kontakt

MOBIL 0173 9435269
MAIL info@gutachter-schall.de
WEB www.gutachter-schall.de

Sprechzeiten

MONTAG – SAMSTAG
Nach Vereinbarung

Datenschutz

Kontakt-formular



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Adresse

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Gutachten​ bei einem Haftpflichtschaden

Bei einem nicht selbstverschuldeten Unfall spricht man von einem sogenannten Haftpflichtschaden.

Dies bedeutet, dass der Unfallverursacher, gemäß § 249 BGB, den gesamten Schaden des Geschädigten, der durch dieses Ereignis entstanden ist, ersetzen muss.
Dieser Schaden besteht in der Regel aus Sach-, Personen- und/oder Vermögensschäden. Gemäß deutscher Gesetzgebung hat jeder Besitzer eines Kraftfahrzeuges, wenn er dieses Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zulassen will, die Verpflichtung eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Dies bedeutet, dass die Versicherung des Unfallgegners in die Regulierung des Schadens eintreten muss. Für Sie heißt das, dass alle anfallenden Kosten für die Schadenabwicklung von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.

Sie zahlen keine Sachverständigen- oder Anwaltskosten

Ein durch Ihr Sachverständigenbüro erstelltes Schadengutachten dient der Feststellung der Schadenart und der Schadenhöhe sowie weiterer Positionen, wie Wiederbeschaffungswert, Restwert, eventuelle Wertminderung, Reparaturdauer, den üblichen Tagessatz für die Nutzungsausfallentschädigung usw. und ist somit für Sie als Geschädigter kostenfrei.
Ein Schadengutachten das durch ein freies und nicht versicherungsgebundenes Sachverständigenbüro erstellt wurde, dient Ihnen damit als neutrale Basis für Ihre weiteren Entscheidungen und legt den Grundstein für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche beim Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung.

Ich übernehme die Abwicklung zwischen Gutachter, Rechtsanwalt und Versicherung für Sie.

Nach der Auftragserteilung und der unterschriebenen Abtretungserklärung leite ich das Gutachten direkt nach der Fertigstellung an die entsprechenden Adressen für eine reibungslose Abwicklung der Schadenregulierung weiter.

Gutachten bei einem
Kaskoschaden


Durch die Kaskoversicherung werden selbstverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug abgedeckt.
Man unterscheidet zwischen der Teilkaskoversicherung und der Vollkaskoversicherung.

Bei der Teilkaskoversicherung übernimmt Ihre Versicherung die Instandsetzung für Brandschäden, Explosionsschäden, Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung, Entwendung des Fahrzeuges oder versicherter Fahrzeugteile sowie damit im Zusammenhang stehende Vandalismusschäden, Glasbruchschäden und letztlich den Wildschäden.

Die Vollkaskoversicherung deckt über die oben genannten Ereignisse hinausgehend den eigenen Verkehrsunfallschaden sowie Schäden, die durch mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen verursacht werden, ab. Im Kaskoschadensfall ist Ihre Voll- bzw. Teilkaskoversicherung nicht verpflichtet, die Kosten für einen von Ihnen beauftragten unabhängigen Kfz-Gutachter zu tragen. Die Übernahme der Kosten für ein Kfz-Gutachten ist im Kasko-Schadensfall mit der Versicherung abzustimmen. Die Rechte und Pflichten beziehen sich hier, anders als im Haftpflichtbereich, auf den abgeschlossenen Versicherungsvertrag.

Je nach Höhe des Schadens, wird dieser durch einen Sachverständigen der Versicherung begutachtet. Der Sachverständige vertritt jedoch primär die Interessen der Versicherung. Daraus ergibt sich nicht selten ein Nachteil für den Versicherten.

Damit Ihre Interessen jedoch in vollem Umfang berücksichtigt werden können, ist es ratsam, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen hinzuzuziehen. Im Kaskoschadensfall biete ich Ihnen die Möglichkeit, ein Schadengutachten zum günstigen Pauschalpreis zu erstellen.

Das Wertgutachten

Sie möchten Ihr Fahrzeug verkaufen oder einfach nur den momentanen Zeitwert dokumentieren?
Sie besitzen einen Exoten oder haben ihr Fahrzeug durch individuelle Umbauten (Tuning) zum Unikat gemacht?
Oder Sie benötigen ein Wertgutachten für Ihren Oldtimer zur Einstufung bei Ihrer Versicherung?

Als classic-analytics Bewertungspartner biete ich Ihnen dazu ein passendes Wertgutachten an. Dieses gibt Aussage über den derzeitigen Wert Ihres Fahrzeuges unter Berücksichtigung folgender Kriterien:

• Laufleistung
• Fahrzeugalter
• Ausstattung
• Sonderzubehör
• Vorschäden
• Allgemeiner Zustand
• Erhaltungszustand
• Anzahl der Vorbesitzer

Die Leasingbewertung

Wenn Ihr Leasingvertrag bald ausläuft und die Rückgabe Ihres Kraftfahrzeuges bevorsteht, sollten wir mal ein Auge darauf werfen. Die Kratzer und Beulen, die während des Nutzungszeitraumes entstanden sind, werden Ihnen als Minderwert in Rechnung gestellt. Damit Sie wissen, was auf Sie zukommt, sollten Sie sich mit mir in Verbindung setzen.

Bei der Fahrzeugrückgabe kann es schon mal vorkommen, dass Gebrauchsspuren, die durch die Nutzung Ihres Fahrzeuges unvermeidbar sind, als Schäden bewertet werden und auf der Rechnung als deklarierter Minderwert wiederzufinden sind. Für die Abgrenzung dieser Fälle gibt es sog. Richtlinienkataloge, in denen deklariert wird, was eine Gebrauchsspur und was ein Schaden ist. Ich helfe Ihnen bei der Fahrzeugbewertung und unterscheide zwischen altersbedingten Abnutzungserscheinungen und entstandenen Schäden. Wohlgemerkt müssen Sie für Gebrauchsspuren nicht aufkommen.

Das Leasinggutachten vom Kfz-Sachverständigen Andreas Schall dient Ihnen als Beweissicherung über den Zustand Ihres Leasingfahrzeuges zum Zeitpunkt der Rückgabe.

Vereinbaren Sie hierfür rechtzeitig, vor der Fahrzeugrückgabe, einen Termin, damit Sie Zeit für eventuelle Maßnahmen haben. 

Ich dokumentiere hierbei folgende Fakten:

  • Allgemeine Fahrzeugdaten (wie Ausführung, Erstzulassung, Laufleistung)
  • Serien- und Sonderausstattung
  • Werterhöhende Faktoren 
  • Notwendige Reparaturen (wie Beschädigungen, Verschleiß von sicherheitsrelevanten und sonstigen Teilen, fehlende Inspektionen)
  • Fehlende Teile (wie aus- oder abgebautes Serienzubehör, unvollständiges Bordwerkzeug)
  • Wertminderung aus Vorschäden (reparierte Unfallschäden)

 

Für das Leasingrücknahme-Gutachten prüft Ihr Kfz-Sachverständiger Andreas Schall das gesamte Fahrzeug auf seinen altersgerechten Zustand. Die Kontrolle der Karosserie auf wertmindernde Beschädigungen gehört genauso dazu wie die Prüfung des technischen Zustands oder des Innenraums auf Verschmutzungen und Schäden.

Alle Mängel dokumentiere ich schriftlich mit einer Lichtbilddokumentation und führe für das Leasingrücknahme-Gutachten eine korrekte Berechnung durch. Dafür nutze ich speziell dafür entwickelte und anerkannte Kalkulationsprogramme.

Gebrauchtwagencheck:
Kfz-Wertschätzung für Sicherheit beim Autokauf

Gerne übernehme ich für Sie einen ausführlichen  Gebrauchtwagencheck und sorge so für mehr Sicherheit beim Gebrauchtwagenkauf. Diese besondere Art von Kfz-Gutachten legt Mängel offen, die sich andernfalls erst nach dem Kauf gezeigt und Sie viel Geld hätte kosten können. Als sachkundiger Kfz-Gutachter checke ich Ihr Auto in den Bereichen Karosserie, Bremsanlage, Motorraum, Rädern, Unterboden sowie Innenraum. Außerdem prüfe ich das Fahrzeug auf Unfallschäden, die eventuell nicht auf den ersten Blick erkennbar sind.

Selbstverständlich erläutere ich Ihnen im gemeinsamen Gespräch die einzelnen Punkte meiner Funktions-, Wirkungs- und Sichtprüfung. Auf diese Weise haben Sie die Möglichkeit, meine Ergebnisse selbst einzuschätzen und als Entscheidungshilfe beim Gebrauchtwagenkauf zu nutzen.

Mit meinem professionellen Gebrauchtwagencheck entgehen Sie beim Kauf eines älteren Autos unliebsamen Überraschungen. Die Überprüfung eines Gebrauchten – festgehalten in einem ausführlichen Gutachten – legt all jene Mängel offen, die sonst erst nach dem Erwerb des Gebrauchtwagens in Erscheinung treten und Sie bares Geld kosten.
Das Kfz-Sachverständigenbüro Andreas Schall ist Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es um den Check mindestens 12 Jahre alter Pkws aus zweiter Hand geht.

 

Reparatur-Bestätigung

Eine Reparatur-Bestätigung dient dem Nachweis über die Durchführung einer Reparatur für die Schädiger Versicherung. Das Kfz-Sachverständigenbüro Andreas Schall fertigt Ihnen diese Bestätigung gerne an, damit Sie Ihre Ansprüche bei dem jeweiligen Versicherer problemlos geltend machen können.

Im Falle einer Reparatur Ihres Fahrzeugs nach einem unverschuldeten Unfall sollten Sie unbedingt einen Reparaturnachweis in Auftrag geben. Denn ohne den entsprechenden Nachweis bleiben die realen Reparaturkosten in der Regel außen vor und die Versicherung rechnet auf Basis des Wiederbeschaffungsaufwands ab. Dies kann für Sie als Geschädigter zu einer finanziellen Benachteiligung führen. Günstiger ist es, wenn Ihre Versicherung den Schaden nach Wiederbeschaffungswert, also unter Annahme eines unechten Totalschadens, abrechnet. Eine Reparaturbestätigung ist also ein absolutes Muss im Schadenfall.

Mit einer professionellen Reparatur-Bestätigung weisen Sie nach, dass an Ihrem Fahrzeug eine Reparatur durchgeführt worden ist. Das Dokument wird in der Regel benötigt, wenn ein Schaden fiktiv abgewickelt wird, doch auch zur Kontrolle der Qualität kann ein solches Kfz-Gutachten mit Reparaturnachweis angefertigt werden. Ihr Kfz-Sachverständigenbüro Andreas Schall in Neustadt an der Weinstraße kümmert sich gewohnt kompetent um die Anfertigung der Bestätigung, die Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei Versicherungsunternehmen hilft.

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WENN DIE DATENVERARBEITUNG AUF GRUNDLAGE VON ART. 6 ABS. 1 LIT. E ODER F DSGVO

ERFOLGT, HABEN SIE JEDERZEIT DAS RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN

SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIE VERARBEITUNG IHRER PERSONENBEZOGENEN DATEN

WIDERSPRUCH EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR EIN AUF DIESE BESTIMMUNGEN GESTÜTZTES

PROFILING. DIE JEWEILIGE RECHTSGRUNDLAGE, AUF DENEN EINE VERARBEITUNG BERUHT,

ENTNEHMEN SIE DIESER DATENSCHUTZERKLÄRUNG. WENN SIE WIDERSPRUCH EINLEGEN,

WERDEN WIR IHRE BETROFFENEN PERSONENBEZOGENEN DATEN NICHT MEHR VERARBEITEN, ES

SEI DENN, WIR KÖNNEN ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG

NACHWEISEN, DIE IHRE INTERESSEN, RECHTE UND FREIHEITEN ÜBERWIEGEN ODER DIE

VERARBEITUNG DIENT DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON

RECHTSANSPRÜCHEN (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 1 DSGVO).

WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN,

SO HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE

BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG

EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR DAS PROFILING, SOWEIT ES MIT SOLCHER DIREKTWERBUNG IN

VERBINDUNG STEHT. WENN SIE WIDERSPRECHEN, WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN

ANSCHLIESSEND NICHT MEHR ZUM ZWECKE DER DIREKTWERBUNG VERWENDET (WIDERSPRUCH

NACH ART. 21 ABS. 2 DSGVO).

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde

Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer

Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes

oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger

verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe.

Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags

automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format

aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen

verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.

SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung

Diese Seite nutzt aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum

Beispiel Bestellungen oder Anfragen, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, eine SSL- bzw. TLSVerschlüsselung.

Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von

„http://“ auf „https://“ wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile.

Wenn die SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht

von Dritten mitgelesen werden.

Auskunft, Löschung und Berichtigung

Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche

Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den

Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie

zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.

Hierzu können Sie sich jederzeit an uns wenden. Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung besteht in

folgenden Fällen:

Wenn Sie die Richtigkeit Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten bestreiten, benötigen wir

in der Regel Zeit, um dies zu überprüfen. Für die Dauer der Prüfung haben Sie das Recht, die

Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.

Wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unrechtmäßig geschah/geschieht, können Sie

statt der Löschung die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen.

Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr benötigen, Sie sie jedoch zur Ausübung,

Verteidigung oder Geltendmachung von Rechtsansprüchen benötigen, haben Sie das Recht, statt der

Löschung die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.

Wenn Sie einen Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben, muss eine Abwägung zwischen

Ihren und unseren Interessen vorgenommen werden. Solange noch nicht feststeht, wessen Interessen

überwiegen, haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten

zu verlangen.

Wenn Sie die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingeschränkt haben, dürfen diese Daten – von

ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder

Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder

juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Europäischen Union oder

eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.

Widerspruch gegen Werbe-E-Mails

Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten zur Übersendung von

nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit widersprochen. Die

Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von

Werbeinformationen, etwa durch Spam-E-Mails, vor.

4. Datenerfassung auf dieser Website

Cookies

Unsere Internetseiten verwenden so genannte „Cookies“. Cookies sind kleine Textdateien und richten auf

Ihrem Endgerät keinen Schaden an. Sie werden entweder vorübergehend für die Dauer einer Sitzung

(Session-Cookies) oder dauerhaft (permanente Cookies) auf Ihrem Endgerät gespeichert. Session-Cookies

werden nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht. Permanente Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät

gespeichert, bis Sie diese selbst löschen oder eine automatische Löschung durch Ihren Webbrowser erfolgt.

Teilweise können auch Cookies von Drittunternehmen auf Ihrem Endgerät gespeichert werden, wenn Sie

unsere Seite betreten (Third-Party-Cookies). Diese ermöglichen uns oder Ihnen die Nutzung bestimmter

Dienstleistungen des Drittunternehmens (z. B. Cookies zur Abwicklung von Zahlungsdienstleistungen).

Cookies haben verschiedene Funktionen. Zahlreiche Cookies sind technisch notwendig, da bestimmte

Websitefunktionen ohne diese nicht funktionieren würden (z. B. die Warenkorbfunktion oder die Anzeige

von Videos). Andere Cookies dienen dazu, das Nutzerverhalten auszuwerten oder Werbung anzuzeigen.

Cookies, die zur Durchführung des elektronischen Kommunikationsvorgangs, zur Bereitstellung

bestimmter, von Ihnen erwünschter Funktionen (z. B. für die Warenkorbfunktion) oder zur Optimierung der

Website (z. B. Cookies zur Messung des Webpublikums) erforderlich sind (notwendige Cookies), werden auf

Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gespeichert, sofern keine andere Rechtsgrundlage angegeben wird.

Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der Speicherung von notwendigen Cookies zur

technisch fehlerfreien und optimierten Bereitstellung seiner Dienste. Sofern eine Einwilligung zur

Speicherung von Cookies und vergleichbaren Wiedererkennungstechnologien abgefragt wurde, erfolgt die

Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage dieser Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1

TTDSG); die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Sie können Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und

Cookies nur im Einzelfall erlauben, die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen

sowie das automatische Löschen der Cookies beim Schließen des Browsers aktivieren. Bei der

Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität dieser Website eingeschränkt sein.

Soweit Cookies von Drittunternehmen oder zu Analysezwecken eingesetzt werden, werden wir Sie hierüber

im Rahmen dieser Datenschutzerklärung gesondert informieren und ggf. eine Einwilligung abfragen.

Server-Log-Dateien

Der Provider der Seiten erhebt und speichert automatisch Informationen in so genannten Server-Log-

Dateien, die Ihr Browser automatisch an uns übermittelt. Dies sind:

  • Browsertyp und Browserversion
  • verwendetes Betriebssystem
  • Referrer URL
  • Hostname des zugreifenden Rechners
  • Uhrzeit der Serveranfrage
  • IP-Adresse

Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen.

Die Erfassung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat

ein berechtigtes Interesse an der technisch fehlerfreien Darstellung und der Optimierung seiner Website –

hierzu müssen die Server-Log-Files erfasst werden.

Kontaktformular

Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem

Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage

und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre

Einwilligung weiter.

Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern Ihre Anfrage mit

der Erfüllung eines Vertrags zusammenhängt oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen

erforderlich ist. In allen übrigen Fällen beruht die Verarbeitung auf unserem berechtigten Interesse an der

effektiven Bearbeitung der an uns gerichteten Anfragen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) oder auf Ihrer

Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) sofern diese abgefragt wurde.

Die von Ihnen im Kontaktformular eingegebenen Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung

auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt

(z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage). Zwingende gesetzliche Bestimmungen –

insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.

Anfrage per E-Mail, Telefon oder Telefax

Wenn Sie uns per E-Mail, Telefon oder Telefax kontaktieren, wird Ihre Anfrage inklusive aller daraus

hervorgehenden personenbezogenen Daten (Name, Anfrage) zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens

bei uns gespeichert und verarbeitet. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern Ihre Anfrage mit

der Erfüllung eines Vertrags zusammenhängt oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen

erforderlich ist. In allen übrigen Fällen beruht die Verarbeitung auf unserem berechtigten Interesse an der

effektiven Bearbeitung der an uns gerichteten Anfragen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) oder auf Ihrer

Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) sofern diese abgefragt wurde.

Die von Ihnen an uns per Kontaktanfragen übersandten Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung

auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt

(z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihres Anliegens). Zwingende gesetzliche Bestimmungen –

insbesondere gesetzliche Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.

5. Analyse-Tools und Werbung

WordPress Statistik

Diese Website nutzt „WordPress Statistik“, um Besucherzugriffe statistisch auszuwerten. Anbieter ist die

Aut O’Mattic A8C Ireland Ltd., Business Centre, No.1 Lower Mayor Street, International Financial Services

Centre, Dublin 1, Irland, deren Mutterunternehmen in den USA sitzt.

WordPress Statistik verwendet Technologien, die die Wiedererkennung des Nutzers zum Zwecke der

Analyse des Nutzerverhaltens ermöglichen (z. B. Cookies oder Device-Fingerprinting). WordPress Statistik

erfasst zur Analyse u. a. Logdateien (Referrer, IP-Adresse, Browser u. a.), die Herkunft der Websitebesucher

(Land, Stadt) und welche Aktionen sie auf der Seite getätigt haben (z. B. Klicks, Ansichten, Downloads). Die

so erfassten Informationen über die Benutzung dieser Website werden auf Servern in den USA gespeichert.

Ihre IP-Adresse wird nach der Verarbeitung und vor der Speicherung anonymisiert.

Die Nutzung dieses Analyse-Tools erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der

Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der anonymisierten Analyse des Nutzerverhaltens, um

sowohl sein Webangebot als auch seine Werbung zu optimieren. Sofern eine entsprechende Einwilligung

abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und §

25 Abs. 1 TTDSG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen

im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TTDSG umfasst. Die Einwilligung ist

jederzeit widerrufbar.

Die Datenübertragung in die USA wird auf die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission gestützt.

Details finden Sie hier:

https://automattic.com/de/privacy/.

 

6. Plugins und Tools

 

Google Web Fonts

Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten so genannte Web Fonts, die von Google

bereitgestellt werden. Beim Aufruf einer Seite lädt Ihr Browser die benötigten Web Fonts in ihren

Browsercache, um Texte und Schriftarten korrekt anzuzeigen.

Zu diesem Zweck muss der von Ihnen verwendete Browser Verbindung zu den Servern von Google

aufnehmen. Hierdurch erlangt Google Kenntnis darüber, dass über Ihre IP-Adresse diese Website

aufgerufen wurde. Die Nutzung von Google WebFonts erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der einheitlichen Darstellung des Schriftbildes auf

seiner Website. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung

ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG, soweit die Einwilligung

die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-

Fingerprinting) im Sinne des TTDSG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

 

Wenn Ihr Browser Web Fonts nicht unterstützt, wird eine Standardschrift von Ihrem Computer genutzt.

Weitere Informationen zu Google Web Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq
und in der Datenschutzerklärung von Google: https://policies.google.com/privacy?hl=de.

 

Google Maps

Diese Seite nutzt den Kartendienst Google Maps. Anbieter ist die Google Ireland Limited („Google“), Gordon

House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.

Zur Nutzung der Funktionen von Google Maps ist es notwendig, Ihre IP-Adresse zu speichern. Diese

Informationen werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert.

Der Anbieter dieser Seite hat keinen Einfluss auf diese Datenübertragung. Wenn Google Maps aktiviert ist,

kann Google zum Zwecke der einheitlichen Darstellung der Schriftarten Google Web Fonts verwenden.

Beim Aufruf von Google Maps lädt Ihr Browser die benötigten Web Fonts in ihren Browsercache, um Texte

und Schriftarten korrekt anzuzeigen.

Die Nutzung von Google Maps erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-

Angebote und an einer leichten Auffindbarkeit der von uns auf der Website angegebenen Orte. Dies stellt

ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar. Sofern eine entsprechende

Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a

DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf

Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TTDSG umfasst. Die

Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Die Datenübertragung in die USA wird auf die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission gestützt.

Details finden Sie hier:

https://privacy.google.com/businesses/gdprcontrollerterms/ und

https://privacy.google.com/businesses/gdprcontrollerterms/sccs/.

Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google:

https://policies.google.com/privacy?hl=de.

 

Google reCAPTCHA

Wir nutzen „Google reCAPTCHA“ (im Folgenden „reCAPTCHA“) auf dieser Website. Anbieter ist die Google

Ireland Limited („Google“), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.

Mit reCAPTCHA soll überprüft werden, ob die Dateneingabe auf dieser Website (z. B. in einem

Kontaktformular) durch einen Menschen oder durch ein automatisiertes Programm erfolgt. Hierzu

analysiert reCAPTCHA das Verhalten des Websitebesuchers anhand verschiedener Merkmale. Diese

Analyse beginnt automatisch, sobald der Websitebesucher die Website betritt. Zur Analyse wertet

reCAPTCHA verschiedene Informationen aus (z. B. IP-Adresse, Verweildauer des Websitebesuchers auf der

Website oder vom Nutzer getätigte Mausbewegungen). Die bei der Analyse erfassten Daten werden an

Google weitergeleitet.

Die reCAPTCHA-Analysen laufen vollständig im Hintergrund. Websitebesucher werden nicht darauf

hingewiesen, dass eine Analyse stattfindet.

Die Speicherung und Analyse der Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der

Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse daran, seine Webangebote vor missbräuchlicher

automatisierter Ausspähung und vor SPAM zu schützen. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt

wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1

TTDSG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im

Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TTDSG umfasst. Die Einwilligung ist

jederzeit widerrufbar.

Weitere Informationen zu Google reCAPTCHA entnehmen Sie den Google-Datenschutzbestimmungen und

den Google Nutzungsbedingungen unter folgenden Links:

https://policies.google.com/privacy?hl=de und https://policies.google.com/terms?hl=de.

 

Quelle:

https://www.e-recht24.de